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Ungläubige nicht gleichberechtigt


„Neben Reli-Unterricht muss es auch Lebenskunde geben“

Erwin Kress [Foto: A. Platzek]
So titelt unlängst die Programm-Zeitschrift „Engels Kultur“ und brachte ein Interview mit Erwin Kress, Präsident des Humanistischen Verbandes NRW über die Gleichberechtigung von Nichtgläubigen.

engels: Herr Kress, der Humanistische Verband hat im September den laut eigener Aussage ersten Bericht zur Diskriminierung konfessionsloser Menschen herausgebracht. Was ist für Sie die Quintessenz dieses „Gläserne Wände“-Reports?

Kress: Das ist eine fortwährende Ungleichbehandlung von religiösen und nichtreligiösen Menschen, die regelmäßig zu einer Schlechterstellung letzterer führt. Religiosität wird in unserem Land als Norm betrachtet. Wer dieser Norm nicht folgt, gerät unter Rechtfertigungsdruck.

Welche Formen der Diskriminierung sind die weitreichendsten?

Das ist schwer zu beziffern. Die Diskriminierung hat für unterschiedliche Menschen unterschiedliche Auswirkungen. Für viele ist es die Einschränkung ihrer Berufswahl durch das kirchliche Arbeitsrecht. Für andere ist es das Fehlen eines konfessionell ungebundenen Kita- oder Schulangebotes. Gerade in NRW haben wir weite Landstriche, in denen es fast nur Konfessionsschulen gibt. Dieser Tage hat sich eine Familie aus Köln an uns gewandt, die keine konfessionsfreie Kita findet und überlegt, ihr Kind gegen die eigene Überzeugung taufen zu

Quelle:  Engels-Kultur 12/2015 - Thema "Ungläubig"

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